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Ulrike Fuldner
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht
Seit 1982 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 1997 zusätzlich Fachanwältin für Steuerrecht. Der Fachanwaltstitel ist ein Qualitätsmerkmal, der erst nach einer besonderer Prüfung und nachgewiesenen umfassenden praktischen Erfahrungen verliehen wird und aufgrund von der Rechtsanwaltskammer geforderter ständiger Fortbildung aktuelles Fachwissen garantiert.
Zu meinen Lieblingsaufgaben im Steuerrecht gehören die sachliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus im Rahmen von Einspruchs- verfahren mit dem Finanzamt aufgrund der Abgabenordnung bzw. Prozessen vor den Finanzgerichten nach der Finanzgerichtsordnung.
Ich bin unter anderem beratend tätig auf den Gebieten des Gesellschafts- und Handelsrechtes, Unternehmensgründung, Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge und fertige vor allem Verträge. Meine zusätzliche Ausbildung als Fachanwältin für Steuerrecht ist hierfür ideal, da jeder Vertrag nicht nur unter zivilrechtlichen, sondern immer auch unter steuerrechtlichen Aspekten geprüft werden muss.
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