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Jane Vornberger
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ich bin Rechtsanwältin und zugleich Fachanwältin für Familienrecht. Seit 1989 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 1997 zusätzlich Fachanwältin für Familienrecht. Im Jahr 2006 habe ich erfolgreich an dem Fachanwaltskurs für Erbrecht teilgenommen. Der Fachanwaltstitel ist ein Qualitätsmerkmal und wird erst nach einer besonderen Prüfung und nachgewiesenen umfassenden praktischen Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Aktuelles Fachwissen garantiert die ständige Fortbildung.
Neben den Gebieten im Familien- und Erbrecht mit Auslandsbezug bin ich selbstverständlich in allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts (z. B. Kauf- Werkvertragsrecht, allgemeines Vertragsrecht) im Verkehrsrecht, der Unfallregulierung, Arbeitsrecht und Mietrecht sowie im Bußgeldrecht tätig. Meine Mandanten sind sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.
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